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Im Bereich der Pastoral unterstützt er den Pfarrer in seinem Amt und wirkt beratend mit. Zu diesem Bereich gehören alle dem Amt des Pfarrers zugeordnete Aufgaben, insbesondere der Verkündigung, der Liturgie und der Sakramentenspendung. Der Pfarrer ist verpflichtet, wichtige Fragen der Pastoral in der Gemeinde vor einer Entscheidung mit dem Pfarrgemeinderat zu beraten. Im Bereich des Laienapostolates kann der Pfarrgemeinderat, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig werden und Entscheidungen treffen. Dieser Sachbereich umfasst vornehmlich soziale und gesellschaftspolitische Aufgaben. Der Pfarrgemeinderat besteht derzeit aus den folgenden Personen:
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